Informationen für Vereine

Hier stellen wir Ihnen eine Auswahl von hilfreichen Materialien und Formularen zur Verfügung.

Formulare

Benutzung von schulischen Räumen und Turnhallen

  • Vereine, Organisationen und Privatpersonen können für die Benutzung von Räumen der Schulen ansuchen.Die Gesuche sind laut Dekret des Landeshauptmannes Nr. 21 vom 07.01.2008 innerhalb folgender Daten einzureichen:
    • a) bis zum 30. April für die Benutzung während der Sommerferien,
    • b) bis zum 15. Juli für die Benutzung über das ganze Schuljahr oder über einen Zeitraum von mehr als einem Monat,
    • c) bei gelegentlicher Benutzung mindestens 14 Tage vorher.

    Nach Berücksichtigung der fristgerecht eingereichten Gesuche können auch jene Gesuche angenommen werden, die nach Ablauf der Fristen eingereicht werden.

Akkreditierung außerschulischer Bildungsträger

(gemäß Landesgesetz vom 26.01.2015, Nr. 1 und laut Beschluss des Schulrates Nr. 2 vom 27.04.2022)

Voraussetzungen für die Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote sind für alle Vereine und Organisationen die Akkreditierung durch den Schulrat des Schulsprengels Welsberg. Von der Akkreditierungspflicht ausgenommen sind die Musikschulen des Landes und die Vereine und Organisationen aus dem landesweiten Verzeichnis der akkreditierten außerschulischen Bildungsträger.

Akkreditierung durch den Schulrat des Schulsprengels Welsberg

Die Anträge um Akkreditierung zwecks Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote müssen bis zum 15. April eines jeden Jahres (für das jeweils darauf folgende Schuljahr) an den Schulrat des Schulsprengels Welsberg gestellt werden.

Die Akkreditierung bleibt bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Schule gültig, sofern die Voraussetzungen weiterhin bestehen. Der Antragssteller ist verpflichtet, die Schule über eventuelle Veränderungen der Voraussetzungen umgehend in Kenntnis zu setzen. Die Schule behält sich das Recht vor, stichprobenartig das Vorhandensein der Voraussetzungen der Antragsteller zu überprüfen.

Qualitätskriterien:
Außerschulische Bildungstätigkeiten werden nur anerkannt, wenn folgende Qualitätskriterien erfüllt werden:

  • Die Zielsetzungen der außerschulischen Bildungstätigkeit müssen mit dem Bildungsauftrag der Unterstufe, den Rahmenrichtlinien des Landes und der Ausrichtung des Dreijahresplans übereinstimmen;
  • Der zeitliche Aufwand für die außerschulische Bildungstätigkeit entspricht einem Minimum von 34 Stunden und die Schülerinnen und Schüler üben das außerschulische Bildungsangebot regelmäßig aus;
  • Es besteht Klarheit und Transparenz über den Bildungsträger hinsichtlich Rechtsstatus und Organisationsform;
  • Transparenz über die Personen, die das außerschulische Bildungsangebot durchführen und über deren Qualifikation und deren Curriculum;
  • Evtl. bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Schulen;
  • Die Tätigkeit ist nicht gewinnorientiert ausgerichtet;
  • Vereine mit politischer Ausrichtung und Parteien werden zur Akkreditierung nicht zugelassen;
  • Die Angebote müssen sich an folgenden Bereichen orientieren: Musik, Sport, Kultur, Kunst, Soziales.

Verpflichtungen der Vereine:

  • Die außerschulischen Bildungsträger führen ein Anwesenheitsregister und teilen der Schule innerhalb 31. Mai eines jeden Jahres die Anwesenheit der Schüler*innen mit.
  • Das Bildungsangebot umfasst den Zeitraum vom 1. September bis 15. Juni die Mindestanzahl von 34 Stunden.
  • Der regelmäßige Besuch der Angebote ist verpflichtend.
  • Die Träger sind verpflichtet, unregelmäßigen Besuch oder eine Unterbrechung der Tätigkeit sofort der Schule zu melden.
  • Sollten sich im Verein bzw. in der Organisation relevante Veränderungen (neue verantwortlich ausführende Personen, neue/r Vereins-/Sektionsverantwortliche/r, Änderung des Übungsortes, …) während des Schuljahres ergeben, so ist die Schule umgehend darüber zu informieren.
  • Die Schule und der öffentlichen Hand entstehen durch die Anerkennung der außerschulischen Bildungsangebote keine zusätzlichen Kosten.
  • Die Schule haftet in keiner Weise bei Unfällen beim Besuch der Angebote der akkreditieren Bildungsträger.

 

Liste der akkreditierten Vereine und Organisationen durch den Schulrat des Schulsprengels Welsberg:

  • AHC Toblach ICEBEARS
  • SSV Pichl Gsies Amateursportverein“
  • Amateursportverein Taisten Raiffeisen
  • Tennis Brixen Bressanone ASV
  • Musikschule Welsberg
  • AVS Handball 3 Zinnen