Allgemeine Bestimmungen


Transparenz

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Dreijahresplan
der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz
für den Zeitraum 2023 – 2025
Dreijahresplan der Schulen zur Vorbeugun
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Allgemeine Akte

1. Allgemeine Rechtsbestimmungen: 

https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/default.asp

 

2. Rundschreiben des Schulamtsleiters:

https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/rundschreiben.asp

 

3. Verhaltenskodizes:

allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft (DPR Nr. 62/2013 – siehe Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 36/2013):

https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/default.asp

 

eigener Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft: 

in Bearbeitung

 

Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal:

https://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/personal-landesdienst/gesetze-bestimmungen/verhaltenskodex.asp

 

4. Leitbild, Schulprogramm und interne Schulordnung:

Dokumente einfügen bzw. verlinken ...


Informationspflichten für BürgerInnen und Unternehmen

Hier werden die Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter der Schulen, die die Ausübung von Organisationsbefugnissen, Konzessionsbefugnissen, Bescheinigungsbefugnissen, die den Zugang zu öffentlichen Diensten oder die die Zuerkennung von Begünstigungen regeln, veröffentlicht. Dabei handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen wie die Ausschreibung eines Barbetriebes an der Schule oder der Beschluss des Lehrerkollegiums über das Alternativangebot zum Religionsunterricht oder der Kriterienbeschluss des Schulrates über die Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen bei minderbemittelten Schülerinnen und Schülern. Die genannten Maßnahmen sind mit einer Anlage zu versehen, die die Bürgerinnen und Bürger in Kenntnis setzt, welche Dokumente und Informationen im Verhältnis zur öffentlichen Verwaltung erforderlich (bzw. nicht mehr erforderlich) sind, damit die Verwaltungsverfahren rechtlich korrekt abgewickelt werden können (z.B. welche Dokumente die Bürgerinnen und Bürger einem Antrag beizulegen haben). 

 

Reduzierung bzw. Erlass von Schülerbeiträgen im Sinne des DLH vom 11. August 2000, Nr. 30 "Durchführungsverordnung zu den Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe und zu Zahlung der Tarife der Sozialdienste":