Freistellung vom Unterricht aufgrund der Anerkennung außerschulischer Bildungstätigkeit

  • Die Freistellung von Unterricht für anerkannte Bildungstätigkeiten erfolgt während der Stunden der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten.
  • Die Schüler*innen können für maximal 34 Stunden vom Unterricht befreit werden.
  • Bei Unregelmäßigkeiten kann die Freistellung jederzeit widerrufen oder für das folgende Schuljahr abgelehnt werden.
  • Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten stellen innerhalb 14. September eines jeden Jahres einen Antrag an die Schulführungskraft. Das Formular ist auf der Homepage der Schule abrufbar.
  • Die Lernprozesse und Leistungen im Rahmen der außerschulischen Bildungsangebote sind nicht Gegenstand der Bewertung durch die Schule.

Formular Antrag um Freistellung vom Unterricht aufgrund der Anerkennung außerschulischer Bildungstätigkeit

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Antrag Freistellung Mittelschule
Antrag um Freistellung vom WPF-Angebot-M
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Antrag Freistellung Grundschule
Antrag um Freistellung vom WPF-Angebot G
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