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Hier stellen wir Ihnen eine Auswahl von hilfreichen Materialien und Formularen zur Verfügung.
Nach Berücksichtigung der fristgerecht eingereichten Gesuche können auch jene Gesuche angenommen werden, die nach Ablauf der Fristen eingereicht werden.
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(gemäß Landesgesetz vom 26.01.2015, Nr. 1 und laut Beschluss des Schulrates Nr. 2 vom 27.04.2022)
Voraussetzungen für die Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote sind für alle Vereine und Organisationen die Akkreditierung durch den Schulrat des Schulsprengels Welsberg. Von der Akkreditierungspflicht ausgenommen sind die Musikschulen des Landes und die Vereine und Organisationen aus dem landesweiten Verzeichnis der akkreditierten außerschulischen Bildungsträger.
Die Anträge um Akkreditierung zwecks Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote müssen bis zum 15. April eines jeden Jahres (für das jeweils darauf folgende Schuljahr) an den Schulrat des Schulsprengels Welsberg gestellt werden.
Die Akkreditierung bleibt bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Schule gültig, sofern die Voraussetzungen weiterhin bestehen. Der Antragssteller ist verpflichtet, die Schule über eventuelle Veränderungen der Voraussetzungen umgehend in Kenntnis zu setzen. Die Schule behält sich das Recht vor, stichprobenartig das Vorhandensein der Voraussetzungen der Antragsteller zu überprüfen.
Qualitätskriterien:
Außerschulische Bildungstätigkeiten werden nur anerkannt, wenn folgende Qualitätskriterien erfüllt werden:
Verpflichtungen der Vereine:
Liste der akkreditierten Vereine und Organisationen durch den Schulrat des Schulsprengels Welsberg: